
Schulordnung
1. Zweck der Musikschule
Die «Musikschule Thurtal Seerücken» (msts) fördert die musikalische Erziehung der Jugend während der Volksschulzeit und bis zur Erreichung des 20. Altersjahres.
Es können auch Erwachsene am Unterricht teilnehmen.
Die msts bietet zu diesem Zweck Grundschulkurse, Instrumentalunterricht und Ensemblespiel an.
2. Organisation
Die Schule untersteht dem Vorstand des Vereins musik schule thurtal seerücken.
Die musikalisch-
3. Schuljahr
Das Schuljahr umfasst 2 Semester mit jeweils 19 Unterrichtswochen (38 Lektionen pro Schuljahr).
Der Vorstand bestimmt die Ferien der msts.
Der Unterricht fällt an Feier-
4. Veranstaltungen
Die msts führt regelmässig öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Schülerkonzerte durch. Sie dienen den Schülern zum Üben im öffentlichen Auftreten und geben andererseits Einblick in die Tätigkeit der Musikschule.
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für die Schüler freiwillig.
5. Instrumente / Noten
Die Instrumentenwahl ist vor dem Eintritt in die Musikschule sorgfältig abzuklären. Besuche von Unterrichtsstunden sind möglich und dienen dazu,
Neigungen und Anforderungen abzuklären.
Kauf oder Miete der Instrumente und Noten gehen zu Lasten der Schüler bzw. deren Eltern. Auskünfte über Miet-
Blasinstrumente werden nach Möglichkeit von den angeschlossenen Musikvereinen zu Verfügung gestellt.
6. Anmeldung / Aufnahme
Die Aufnahme neuer Schüler erfolgt auf Semesterbeginn. Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular bis 15. Juni bzw. 15. Dezember an das Sekretariat zu richten.
Übersteigen die Neuanmeldungen die Zahl der freien Plätze, erfolgt die Berücksichtigung nach Eingang der Anmeldungen. Nicht berücksichtigte Schüler werden auf die Warteliste gesetzt und erhalten für das nächste Semester den Vorrang.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die Schüler (bei Minderjährigen die Eltern):
- die Schulordnung einzuhalten
- das Schulgeld zu bezahlen
- regelmässig zu üben (oder ihr Kind zum Üben anzuhalten).
7. Schülerzuteilung
Die Schülerzuteilung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen durch das Sekretariat.
Wünsche um Zuteilung zu einer bestimmten Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
8. Stundenplan
Die Lehrperson erstellt den Stundenplan in Absprache mit den Schülern. Bei der Einteilung kann nur auf die obligatorischen Stundenpläne der Volksschule Rücksicht genommen werden.
Der neue Stundenplan wird spätestens in der ersten Woche nach den Sommer-
9. Unterricht
Die Lektionsdauer wird im Einvernehmen mit dem Schüler bzw. den Eltern und der Lehrperson festgelegt. Die Mindestlektionsdauer für den Instrumentalunterricht liegt bei 30 Minuten.
Der Unterricht wird dezentral, d.h. möglichst in der Nähe des Wohnortes der Schüler erteilt.
Der Schüler soll sein Interesse am Unterricht durch regelmässiges Üben bekunden und zum Unterricht pünktlich erscheinen.
Die Eltern minderjähriger Schüler sind eingeladen, gelegentlich einer Unterrichtsstunde beizuwohnen.
Beim Auftreten von Schwierigkeiten nehmen der Schüler bzw. dessen Eltern Rücksprache mit der Lehrperson, gegebenenfalls mit der Schulleitung. Unter Umständen kann ein Lehrer-
10. Absenzen des Schülers
Kann ein Schüler eine Lektion nicht besuchen, so ist dies der Lehrperson rechtzeitig, wenn möglich bis zum Vorabend, mitzuteilen.
Stundenausfälle wegen Krankheit, Teilnahme an obligatorischen Schulanlässen oder anderen Aktivitäten, werden weder nachgeholt noch rückvergütet.
Stundenausfälle wegen Unfall oder anhaltender Krankheit werden ab der 3. Lektion vergütet.
11. Absenzen der Musiklehrperson
Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrperson aus, so werden deren Schüler darüber in Kenntnis gesetzt.
Lektionen, die auf Veranlassung der Lehrperson ausfallen, werden entweder vor-
Bei Krankheit werden die ausgefallenen Stunden nicht nachgeholt. Ist die Lehrperson längere Zeit verhindert, wird nach Möglichkeit für eine Stellvertretung gesorgt, oder der entsprechende Betrag zurückerstattet.
12. Schulgeld
Die Höhe der Schulgelder wird im alljährlich erscheinenden Informationsblatt und auf der Website aufgeführt.
Die Schulgelder werden jährlich der Lohnteuerung und einer allfällig geänderten kantonalen Subventionspraxis angepasst.
Das Schulgeld wird semesterweise in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
13. Abmeldung / Austritt
Der Schüler kann sich nur auf Ende eines Semesters, nämlich bis spätestens 1. Juni oder 1. Dezember schriftlich vom Musikunterricht an der Musikschule Thurtal Seerücken abmelden. Dazu benötigt der minderjährige Schüler die Unterschrift der Eltern.
Wird die Abmeldefrist nicht eingehalten, wird das Schulgeld vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Ohne Abmeldung gilt der Schüler für das nächste Semester als angemeldet.
14. Ausschluss
In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag der Lehrperson und des Schulleiters Schüler vom Musikunterricht ausschliessen.
Wird ein Schüler aus disziplinarischen Gründen während des Semesters ausgeschlossen, so besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Müllheim, 14. Dezember 2010